22-03-2012, 17:07
Heute war also nun der Termin ....
Verhandelt wurde vor einem Richter, der zwar nicht unwesentlich ursächlich für das Gezanke ist (weil von ihm die leidige Ferienregelung war), der aber immerhin recht vernünftig und auch sachbezogen argumentiert.
Es ging um die zwei Zwangsgeldanträge der KM aus 2009 und um meinen Antrag, der KM ein Ordnungsgeld anzudrohen, hilfsweise den 89 II FamFG aufzunehmen, bezw. darüber zu beschliessen.
Für diese Verhandlung gab's eigentlich gar keinen Grund - alles hätte schriftlich entschieden werden können.
Aber die KM zeterte wieder auf ihren ZwG-Anträgen herum, über die noch nicht entschieden worden sei. Man diskutierte dann darüber, ob man aufgrund dieser ZwG-Anträge eine Androhung vornehmen könne, was die GgSeite natürlich für sehr zweckdienlich ansah, während ich -vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage und der nur lapidar, jedenfalls unsubstantiiert vorgetragenen Sachverhalte, die ich deswegen nur mit Nichtwissen hatte bestreiten können, auf die Möglichkeit hinwies, man könne ja auch die unsinnigen Anträge zurücknehmen (was dann natürlich Kosten nach sich ziehen würde.
Das Gericht regte an, im allseitigen Einverständnis die von der KM gestellten Anträge für erledigt zu erklären, wozu man natürlich meine Zustimmung benötigt. Großzügig und rücksichtsvoll -ich bin dafür bekannt- stimmte ich zu. Nun entstehen der KM nur noch RA-Kosten.
Und die soll sie ruhig bezahlen.
Wegen des von mir beantragten § 89 FamFG wurde ein Beschluss gefaßt.
Künftig wird's Ordnungsgeldanträge nur so hageln, vermute ich.
Natürlich wird dabei auch auf mich geschossen werden.
Aber ich konnte den Anwesenden glaubhaft (d.h., der RA hat's mir einfach nicht abnehmen wollen) versichern, dass ich ein staatlich produzierter Mangelfall bin und dass man insoweit nicht allzu hohe Erwartungen an meine finanzielle Leistungsfähigkeit haben sollte ....
Schade, dass 'Frau Richterin' nicht anwesend war.
Aber auch so kann man sagen: alles in Allem wie erwartet verlaufen.
Es kostet Zeit, Nerven und viel Geduld (und manchen Groschen, den man für etwas anderes auch hätte ausgeben können).
Aber durchhalten lohnt sich!
Und es zeigt sich immer wieder, dass es richtig ist, mangelnde Kooperation mit durchdachter und konsequenter Konfrontation zu erwidern.
Verhandelt wurde vor einem Richter, der zwar nicht unwesentlich ursächlich für das Gezanke ist (weil von ihm die leidige Ferienregelung war), der aber immerhin recht vernünftig und auch sachbezogen argumentiert.
Es ging um die zwei Zwangsgeldanträge der KM aus 2009 und um meinen Antrag, der KM ein Ordnungsgeld anzudrohen, hilfsweise den 89 II FamFG aufzunehmen, bezw. darüber zu beschliessen.
Für diese Verhandlung gab's eigentlich gar keinen Grund - alles hätte schriftlich entschieden werden können.
Aber die KM zeterte wieder auf ihren ZwG-Anträgen herum, über die noch nicht entschieden worden sei. Man diskutierte dann darüber, ob man aufgrund dieser ZwG-Anträge eine Androhung vornehmen könne, was die GgSeite natürlich für sehr zweckdienlich ansah, während ich -vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage und der nur lapidar, jedenfalls unsubstantiiert vorgetragenen Sachverhalte, die ich deswegen nur mit Nichtwissen hatte bestreiten können, auf die Möglichkeit hinwies, man könne ja auch die unsinnigen Anträge zurücknehmen (was dann natürlich Kosten nach sich ziehen würde.
Das Gericht regte an, im allseitigen Einverständnis die von der KM gestellten Anträge für erledigt zu erklären, wozu man natürlich meine Zustimmung benötigt. Großzügig und rücksichtsvoll -ich bin dafür bekannt- stimmte ich zu. Nun entstehen der KM nur noch RA-Kosten.
Und die soll sie ruhig bezahlen.
Wegen des von mir beantragten § 89 FamFG wurde ein Beschluss gefaßt.
Künftig wird's Ordnungsgeldanträge nur so hageln, vermute ich.
Natürlich wird dabei auch auf mich geschossen werden.
Aber ich konnte den Anwesenden glaubhaft (d.h., der RA hat's mir einfach nicht abnehmen wollen) versichern, dass ich ein staatlich produzierter Mangelfall bin und dass man insoweit nicht allzu hohe Erwartungen an meine finanzielle Leistungsfähigkeit haben sollte ....
Schade, dass 'Frau Richterin' nicht anwesend war.
Aber auch so kann man sagen: alles in Allem wie erwartet verlaufen.
Es kostet Zeit, Nerven und viel Geduld (und manchen Groschen, den man für etwas anderes auch hätte ausgeben können).
Aber durchhalten lohnt sich!
Und es zeigt sich immer wieder, dass es richtig ist, mangelnde Kooperation mit durchdachter und konsequenter Konfrontation zu erwidern.