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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#30
Liebes Forum,

hier der Entwurf meines Schreibens ans JA:

Sehr geehrte Beiständin,

Ihr Schreiben vom 14.03.2012 habe ich dankend erhalten.

Zum ersten teile ich Ihnen mit, dass ich Ihnen gegenüber zu keinerlei Auskünften verpflichtet bin, da sich die Spielregeln ab Volljährigkeit von Kind grundlegend geändert haben.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so nennen Sie mir bitte der Nachvollziehbarkeit die Rechtsgrundlage auf der sich Ihre Meinung beruft.

Ich begrüße es, dass sich um den jungen Erwachsenen gekümmert wird. Das Leben ist ja so kompliziert und da ist Beratung und Unterstützung am Anfang der Eigenverantwortung doch sehr löblich.

Alle Auskünfte die ich Ihnen hier erteile, sind rein freiwilliger Natur, ohne irgendwelche Anerkennung von Rechtspflichten. In diesem Zusammenhang sei noch zu erwähnen, dass Ihnen untersage irgendwelche Auskünfte über mich über Dritte einzuholen.

In Anlehnung Ihres Schreibens teile ich Ihnen wie folgt mit:

1. Ich werde Ihnen nicht meinen Arbeitgeber oder die Anschrift meines Arbeitsortes mitteilen. Bitte zeigen Sie mir doch den genauen Gesetzestext, nachdem ich verpflichtet bin die gewünschten Angaben, insbesondere zu meinem Arbeitgeber,
zu liefern. Sehen Sie in den alten Unterlagen nach, da sich seitdem nichts geändert hat. Ich hätte es Ihnen melden müssen, hätte ich den Arbeitgeber gewechselt.
Insofern sind die berufsbedingten Aufwendungen anzuerkennen. Danke.

2. Zur Altersvorsorge werden Aufwendungen in Höhe von 4% des Bruttoeinkommens für eine zusätzliche Altersversorgung anerkannt. Dabei kann diese Absicherung sowohl durch zusätzliche private Versicherungen (Riester-Rente, Lebensversicherung auf Kapital- oder Rentenbasis), aber auch durch andere Anlageformen wie die eigene Wohnung oder auch nur ein Sparbuch erfolgen.
Es kann heute als sicher gelten, dass die primäre Vorsorge für die Altersversorgung künftig nicht mehr ausreichen wird, so dass dem Unterhaltspflichtigen insoweit geeignete Vorkehrungen zuzubilligen sind, um nicht seinerseits später seine eigenen Kinder auf Unterhalt in Anspruch nehmen zu müssen. (Brudermüller, NJW 2004, 633-640, 635)

Es ist somit unerheblich wie und ich in welcher Form ich meine Altersvorsorge betreibe. Ich könnte mir das Geld ins Kopfkissen stecken (was ich übrigens auch tue), die 4% vom Bruttogehalt sind in Abzug zu bringen.
3. Den Unterhalt für meine Tochter xy ersehen Sie aus dem beiliegenden Schreiben.

Mein Nebenjob ist in jedem Fall als überobligatorisch anzuerkennen.
Wie bereits im ersten Brief geschildert, bin ich durch meine Vollzeitbeschäftigung in der Lage den Mindestunterhalt sicherzustellen. Diese Tatsache alleine rechtfertigt eine überobligatorische Einstufung meines Nebenjobs.
Was Mütter zugebilligt wird, darf den Vätern nicht verwehrt werden!
Aber seien Sie versichert, dass meine wöchentliche Arbeitszeit mindestens 40 Stunden beträgt.
Ihrer Bitte, den Fragebogen auszufüllen und zu unterschreiben kann ich leider nicht nachkommen, da ich nicht weiss ob ich alles zu meinen Gunsten korrekt ausfüllen würde. Daher kann ich die Richtigkeit und Vollständigkeit leider auch nicht bestätigen.

Ich habe "Kindesnamen" bereits vor Wochen darauf angesprochen, mir die notwendigen Unterlagen Ihrer Mutter zur Berechnung des Unterhaltes auszuhändigen.
Ohne Erfolg.
Da dies aber zur Ermittlung der Quotelung notwendig ist, fordern Sie "Kindesnamen" bitte auf, mir Auskunft über Ihr Einkommen und das von KM vorzulegen. Und zwar in der gleichen Detailstufe wie es von mir als Vater gefordert wird.
Sie möchte bitte nicht einen aktuellen Grundbuchauszug des Anwesens
"Anschrift des Hauseigentums der KM", vergessen.
Außerdem fordere ich "Kindesnamen" auf, mir eine aktuelle Schulbescheinigung vorzulegen.
Der lapidare Hinweis, dass die Mutter Naturalunterhalt leiste, macht die Auskunft nicht entbehrlich und ist sinnleeres Geschwätz.
Frau KM hat genauso wie ich eine Unterhaltspflicht, die sich in Euro und Cent beziffern lässt. Wenn "Kindesnamen" und KM sich einig sind, dann kann KM natürlich anstelle von Geldscheinen auch Naturalien liefern. Aber das interessiert mich überhaupt nicht!
Volljährigenunterhalt ist in der Währung „Euro“ zu beziffern und nicht in der Währung „Käsebrot“.
Wenn Frau KM Naturalunterhalt leistet, teilen Sie mir bitte mit,
in welcher Höhe der Unterhalt damit abgedeckt ist.
Im Übrigen wohnt Frau KM in bevorzugter Hanglage in "Stadt" in einem Eigenheim mit unverbaubarem Blick über das Rheintal und Eifel, mit angrenzendem Garten.
Im Hinblick darauf ist Ihr ein nicht unerheblicher Wohnvorteil anzurechnen,
der nicht mit 300 oder 400 Euro abgespeist werden kann.

Inklusive Abzug der Instandhaltungskosten sind für diese Immobilie mindestens 600 Euro an Wohnvorteil für Frau KM in Anrechnung zu bringen.

Wie Eingangs geschrieben, haben sich die Grundlagen ab Volljährigkeit grundlegend geändert.
Ich fordere Sie als „Interessenvertreter“ von "Kindesnamen" konkret auf, mit "Kindesnamen" Kontakt aufzunehmen um mir den bestehenden Titel über Minderjährigenunterhalt auszuhändigen.
Ich möchte "Kindesnamen" vor einer für Sie kostenpflichtigen Niederlage vor dem Familiengericht bewahren.
Ferner fordern Sie bitte "Kindesnamen" auf, mir mitzuteilen, in welcher Höhe Sie eine Entlohnung für Ihren Ferienjob erhält, sowie mir Auskunft über Ihr Vermögen zu erteilen ( Sparbuch, KFZ, Fonds, Aktien, sonstige Gelder... usw. ).
Das Sie mir entsprechende Belege aushändigt, versteht sich von selbst.
Auch dazu ist Sie verpflichtet.

Als Frist zur Aushändigung aller Unterlagen habe ich mir den 06.04.2012 notiert.

Nach fruchtlosem Ablauf werde ich eine Fachberatung aufsuchen, wobei "Kindesnamen" dann die Kostennote zu tragen hat, da Sie mir willkürlich diese Unterlagen vorenthalten hat, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet ist.

Bitte öffnen Sie Ihr die Augen, damit Sie nicht die Kosten der Fachberatung sowie die dann anstehenden Gerichtskosten zu tragen hat!
Mir ist es leider nicht gelungen und es würde mir sehr Leid tun diesen Schritt gehen zu müssen.
Auch hätte ich mich mit Ihr gerne getroffen um mit Ihr über Ihre Zukunft zu sprechen und damit verbunden den Unterhaltsbedarf zu klären. Ohne Erfolg.

Wenn man mit mir redet, gebe ich im Rahmen des Möglichen gerne.
Wenn man von mir fordert, beißen alle auf Granit.

Da nun alle Daten und Fakten vorliegen, erwarte ich nun mit nächster Post Ihre detaillierte und schlüssige Berechnung und Quotelung unter Berücksichtigung von Wohnvorteil von Frau KM in Höhe von 600 Euro, sowie einem fiktiven Einkommen der Stkl. 4 bei Vollzeitjob von Frau KM.
Bitte „vergessen“ Sie nicht die Angaben der Grundlagen zwecks Nachvollziehbarkeit.

Seien Sie versichert, dass alle Angaben und Berechnungen von Ihnen mit einer anerkannten Software, mit der auch die Familiengerichte arbeiten, überprüft werden.

Dabei lässt sich sehr leicht herausfiltern, ob eine evtl. parteiische Berechnung vorliegt und ob alle relevanten Grundlagen
( Wohnvorteil, fiktives Vollzeit Einkommen in Stkl. 4 von Frau KM ) berücksichtigt wurden.
In Erwartung Ihrer positiven Nachrichten verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen
der liebe Papa

Was meint Ihr? Sinnvoll oder einige Passagen streichen oder ändern?
Bin für jeden Tipp dankbar.

Vielen Dank
masku
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RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von masku - 22-03-2012, 22:25
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

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