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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#32
Ich kann hier fachlich nicht viel beitragen - inhaltlich versuchst Du, den Spiess umzudrehen - das wird die Tante vom Jugendamt vielleicht nur marginal interessieren - wenn sie einen guten Tag hat, reicht sie das Schreiben an Kind weiter. Meine Erfahrung sagt mir, dass man mit solchen Forderungen vor Gericht auf den Boden der (väterlich ruhiggestellten) Tatsachen heruntergeholt wird - Familienrichter haben fast alle Freiheiten und können damit beliebig spielen. Gefühlt würde ich das Schreiben auf eine Seite Din A4 zusammenkürzen und dafür sorgen, dass keine verkappten Provokationen enthalten sind - Dir gehts doch eigentlich um den Titel, oder?
https://t.me/GenderFukc
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von Petrus - 22-03-2012, 22:48
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

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