22-03-2012, 23:56
(22-03-2012, 23:46)masku schrieb: Aber zur Abänderungsklage muss doch erst mal der neu zu zahlende Unterhalt geklärt werden, oder nicht?Aus der Mathematik zum Thema notwendige und hinreichende Bedingung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Notwendige_..._Bedingung
Das JA wird das nicht verstehen!