23-03-2012, 11:04
Zitat:Und ich habe DESWEGEN zwei RechtsanwältInnen angezeigt, weil sie meinten, ihre MandantInnen vom Unterdrückungsjoch des Mannes befreien zu müssen, letztendlich MEIN Sohn aber auf der Strecke blieb.
Darf man fragen, unter welchen Gesichtspunkten und nach welcher Strafbewertung (§ STGB) diese Anzeigen gestellt wurden ? Und wie gingen diese aus ??? Ich finde das sehr "interessant" RAInnen anzuzeigen, würde mir auch Spass bereiten
