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Immer die selben Wiederholungen im Unterhaltsrecht
#1
Mal wieder durch die Faq stöbernd lese ich unter der Kategorie "Was soll ich tun, wenn ich nichts mehr bezahlen kann?":
Zitat:In der Praxis findet sich aber immer ein Grund, einem Pflichtigen fiktives Einkommen zuzurechnen. Eine Berliner Richterin urteilte über einen Arbeitslosen, der sich enorm bemühte wieder eine Stelle zu bekommen und das auch nachwies, bei der "Flut von Bewerbungen könnte man nicht von einer ernsthaften Bewerbung ausgehen", er hätte stattdessen "Zeitungsannoncen aufgeben, kostenlose Probearbeiten anbieten sollen". Mit diesen Begründungen wurde ihm sogar Verfahrenskostenhilfe wegen mangelnder Erfolgsaussicht verweigert.
Ich wunderte mich, denn mir ist es genauso ergangen ,nur noch etwas frecher.
So wurde mir für die vorherige Zeit der Arbeitslosigkeit vom AG unterstellt ,dass ich aufgrund meines geringen Gehaltes (deutlich unter 1000€ schon seit fast 10J.) Nebeneinkünfte haben müssen.
Ich habe ein Aktenkonvolut von fast 200 Seiten eingereicht um meine Erwerbsbemühungen seit 2006 bis heute nachzuweisen.
Lapidar heisst es Sinngemäss ,dass man nicht verlangen könne die Unterlagen zu prüfen und ich mich deshalb nicht ausreichend um Erwerb bemüht zu haben.
Alleine in der Zeit der Arbeitslosigkeit habe ich pro Monat ca. 40 Bewerbungen geschrieben und gerade heute einen Job bekommen.
Beschwerde ist ebenfalls eingereicht worden .
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Immer die selben Wiederholungen im Unterhaltsrecht - von webmin - 23-03-2012, 12:14

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