23-03-2012, 13:11
Du du dich offenbar nicht in der niedrigsten Stufe der Düsseldorfer Tabelle befindest, hat der Wegfall des Hinzuverdienstes durchaus Chancen, unterhaltsrechtlich akzeptiert zu werden.
Unterhalt - Berücksichtigung von Aufwandsentschädigungen ?
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