23-03-2012, 13:32
Aufwandsentschädigung = Für den verbundenen Aufwand => Für mich wäre dies sinngemäß kein Einkommen.
Ist doch mit Betreuungsunterhalt auch so = für die Betreuung => Kein Einkommen.
Deutsches Recht ist recht bescheuert *kopfschüttel*
Ist doch mit Betreuungsunterhalt auch so = für die Betreuung => Kein Einkommen.
Deutsches Recht ist recht bescheuert *kopfschüttel*