23-03-2012, 14:46
(23-03-2012, 14:42)masku schrieb: Ich kam mit folgender Begründung bei 2 Beiständen
in unterschiedlichen Mütter Inkossobüros durch:
Mein Nebenjob ist in jedem Fall als überobligatorisch anzuerkennen.
Wie bereits geschildert, bin ich durch meine Vollzeitbeschäftigung in der Lage den Mindestunterhalt sicherzustellen. Diese Tatsache alleine rechtfertigt eine überobligatorische Einstufung meines Nebenjobs.
Was Mütter zugebilligt wird, darf den Vätern nicht verwehrt werden!
Und seien Sie versichert, dass meine wöchentliche Arbeitszeit mindestens 40 Stunden beträgt.
Durch diese Argumentation wurde mein Nebenjob nicht angerechnet.
Top Antwort. Danke.
Heißt das, das Dein Nebeneinkommen insgesamt bei der Unterhaltsberechnung nicht mit eingerechnet wurde ? Das wäre dann nämlich hochinteressant für mich ....
Gruß ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )