24-03-2012, 09:15
es gibt einen Umgangsbeschluss aus der Zeit vor Inkrafttreten des FamFG.
Damit mir die KM nicht ungestraft auf der Nase herumtanzen kann, was meinen Umgang angeht (das tut sie ja gelegentlich, indem sie die strittige Ferienregelung exzessiv 'ausbeutet'), habe ich beantragt, der Umgangsregelung den Passus des § 89 II FamFG hinzuzufügen, damit der Beschluss vollstreckbar wird.
Die Folge: wer jetzt gegen den Beschluss verstößt, kriegt ein Ordnungsgeld aufgedrückt.
Und schon gestern Abend (wenige Stunden nach der Verhandlung) hatte die KM sehr 'gereizt' auf einen Sachlage reagiert und damit gezeigt, dass sie nicht nur wegen des § 89 II FamFG die gute Laune verloren hat, sondern wohl auch insbesondere deswegen, weil ihre zwei gg mich beantragten ZwG-Anträge, die ich schon vorher des öfteren als bloßen Unsinn bezeichnet hatte, keinen Erfolg hatten. Die scheiterten nämlich schon an den Sachurteilsvoraussetzungen, weswegen wir -was ich sehr bedauert habe- zur Begründetheitsprüfung gar nicht mehr gekommen waren ....
Manchmal denke ich an Nietzsche: wenn du zum Weibe gehst ....
Natürlich werden jetzt künftig Ordnungsgeldanträge gg mich gestellt werden. Man muss mal abwarten, wieweit man sich aus dem Fenster zu lehnen getraut.
Damit mir die KM nicht ungestraft auf der Nase herumtanzen kann, was meinen Umgang angeht (das tut sie ja gelegentlich, indem sie die strittige Ferienregelung exzessiv 'ausbeutet'), habe ich beantragt, der Umgangsregelung den Passus des § 89 II FamFG hinzuzufügen, damit der Beschluss vollstreckbar wird.
Die Folge: wer jetzt gegen den Beschluss verstößt, kriegt ein Ordnungsgeld aufgedrückt.
Und schon gestern Abend (wenige Stunden nach der Verhandlung) hatte die KM sehr 'gereizt' auf einen Sachlage reagiert und damit gezeigt, dass sie nicht nur wegen des § 89 II FamFG die gute Laune verloren hat, sondern wohl auch insbesondere deswegen, weil ihre zwei gg mich beantragten ZwG-Anträge, die ich schon vorher des öfteren als bloßen Unsinn bezeichnet hatte, keinen Erfolg hatten. Die scheiterten nämlich schon an den Sachurteilsvoraussetzungen, weswegen wir -was ich sehr bedauert habe- zur Begründetheitsprüfung gar nicht mehr gekommen waren ....
Manchmal denke ich an Nietzsche: wenn du zum Weibe gehst ....
Natürlich werden jetzt künftig Ordnungsgeldanträge gg mich gestellt werden. Man muss mal abwarten, wieweit man sich aus dem Fenster zu lehnen getraut.