24-03-2012, 21:20
(24-03-2012, 17:01)Ibykus schrieb:Habe ich aber auch schon mal bei einem OLG gelesen.(24-03-2012, 16:35)defender schrieb: Die Altbeschlüsse aus dem FGG mit Zwangsmittelandrohung gem. §33 FGG können m.E. ohne erneute Androhung gem. §89 FamFG nach dieser Norm behandelt werden.Das läßt sich der Entscheidung aber nicht entnehmen.
Ganz frisch dazu:
http://lexetius.com/2012,426 siehe ab Rn 15
Weiß nur nicht wo