24-03-2012, 23:30
Steuerschulden sind in fast jedem Staat eine ernste Angelegenheit. Aber auch dabei muss man auf dem Boden der Tatsachen bleiben. Wer als kleiner Angestellter immer an der Quelle besteuert wurde, hat nur höchst unwahrscheinlich Steuerschulden. Und eine fahrlässig nicht abgegebene Steuererklärung ist noch keine Steuerhinterziehung. Man sollte aber dem Finanzamt immer mitteilen, dass man sich ab jetzt nicht mehr in Deutschland aufhält.
Wer aber ein höheres Einkommen aus freiberuflicher oder unternehmerischer Tätigkeit hat oder hohe Zinserträge kassiert, sollte tunlichst darauf bedacht sein, seine Steuerklärung korrekt abzugeben und die Steuern auch zu bezahlen. In der Abgabenordnung (AO) wird immer der Begriffszusatz 'erheblich' verwendet (AO §370 ff).
Wer aber ein höheres Einkommen aus freiberuflicher oder unternehmerischer Tätigkeit hat oder hohe Zinserträge kassiert, sollte tunlichst darauf bedacht sein, seine Steuerklärung korrekt abzugeben und die Steuern auch zu bezahlen. In der Abgabenordnung (AO) wird immer der Begriffszusatz 'erheblich' verwendet (AO §370 ff).
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