25-03-2012, 11:40
Tja,
der GAU kommt aber dann, wenn der Pflichtige z.B. in Spanien lebt, weil dort die Unterhaltspflicht, also auch ein Unterhaltstitel, AUTOMATISCH mit dem vollendeten 18. Lebensjahr ungueltig wird und erlischt. Danach muss der dann volljaehrige Nachwuchs seinen weiteren Unterhaltsbegehren nachweisen und dies wird nur in den seltensten Faellen ueberhaupt gewaehrt.
ACHTUNG: Ein Unterhaltstitel aus Deutschland ueber das 18. Lebensjahr hinaus kann in Spanien z. B. ganz einfach als unvollstreckbar deklariert werden per Antrag beim fuer seinen Wohnort zustaendigen Amtsgericht (Juzgado de la Primera Instancia). Dies wurde mir schon mehrfach von verschiedener Seite bestaetigt denn diese gravierende Veraenderung der Volljaehrigkeit des Kindes deckt die EU Unterhaltsverordnung von 2011 sowie das Haager Abkommen von 2007 NICHT ab und kann somit erfolgreich als unvollstreckbar gestoppt werden.
Was andere Laender in der EU angeht, muss man sich vorher informieren, ob es dort auch nur grundsaetzlich Unterhaltstitel bis zur Volljaehrigkeit gibt oder nicht, was aber in den meisten Laendern als gegeben gewertet werden kann. Auch dort kann man dann die Vollstreckung deutscher Titel stoppen.
gleichgesinnter
der GAU kommt aber dann, wenn der Pflichtige z.B. in Spanien lebt, weil dort die Unterhaltspflicht, also auch ein Unterhaltstitel, AUTOMATISCH mit dem vollendeten 18. Lebensjahr ungueltig wird und erlischt. Danach muss der dann volljaehrige Nachwuchs seinen weiteren Unterhaltsbegehren nachweisen und dies wird nur in den seltensten Faellen ueberhaupt gewaehrt.
ACHTUNG: Ein Unterhaltstitel aus Deutschland ueber das 18. Lebensjahr hinaus kann in Spanien z. B. ganz einfach als unvollstreckbar deklariert werden per Antrag beim fuer seinen Wohnort zustaendigen Amtsgericht (Juzgado de la Primera Instancia). Dies wurde mir schon mehrfach von verschiedener Seite bestaetigt denn diese gravierende Veraenderung der Volljaehrigkeit des Kindes deckt die EU Unterhaltsverordnung von 2011 sowie das Haager Abkommen von 2007 NICHT ab und kann somit erfolgreich als unvollstreckbar gestoppt werden.
Was andere Laender in der EU angeht, muss man sich vorher informieren, ob es dort auch nur grundsaetzlich Unterhaltstitel bis zur Volljaehrigkeit gibt oder nicht, was aber in den meisten Laendern als gegeben gewertet werden kann. Auch dort kann man dann die Vollstreckung deutscher Titel stoppen.
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum