29-03-2012, 13:59
Heute Brief vom Familiengericht erhalten zwecks Überprüfung der Zahlungsfähigkeit.
Das Gericht schreibt:
"Im Januar 2009 wurde ihnen laut Beschluß Prozesskostenhilfe ohne Raten bewilligt.
Durch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe haben sie eine einstweilige Befreiung von der Zahlung der Gerichtskosten erlangt."
Frage, wie lange kann und wird das Gericht meine wirtschaftlichen Verhältnisse überprüfen!
Das Gericht schreibt:
"Im Januar 2009 wurde ihnen laut Beschluß Prozesskostenhilfe ohne Raten bewilligt.
Durch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe haben sie eine einstweilige Befreiung von der Zahlung der Gerichtskosten erlangt."
Frage, wie lange kann und wird das Gericht meine wirtschaftlichen Verhältnisse überprüfen!