30-03-2012, 10:44
(30-03-2012, 10:38)masku schrieb: Habe den Bogen jetzt nicht zur Hand, aber da steht doch immer das man sich zu etwas "verpflichtet" oder so...Das ist ja auch der Sinn eines Titels, dass du dich zur Zahlung verpflichtest und der Zwangsvollstreckung unterwirfst.
Allerdings gehört diese Unterschrift dann auf den Titel und nicht auf irgendwelche Fragebögen.