30-03-2012, 11:10
ok - sehr gut, dann ist unser primärziel die zeitliche begrenzung zunächst durchzusetzen. des is schon interessant, sie schreiben: sollte sie der frist (die ist bis 20.4. angesetzt) nicht nachkommen dann werden sie in einem vereinfachten verfahren das 1,2 fache des mindestunterhalts festsetzen lassen. sie zahlt ja schon das 1,5 fache... dumm und dümmer diese xxxxx