30-03-2012, 12:02
ALG II stellt den notwendigen Lebensunterhalt dar und Du musst nicht damit rechnen, davon noch Geld abzweigen zu müssen. - Das halte ich für die aussichtsreiche Schiene.
OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
|
|