30-03-2012, 12:28
@Karlma
Da ich mich besser kenne und auch mein Anwalt mich inzwischen besser kennt, glaube ich eher, dass es auf ein Wiederaufnahmeverfahren sämtlicher Gerichtsentscheidungen, egal ob straf- oder zivilrechtlich hinaus läuft.
Wenn neue Tatsachen erst jetzt bekannt sind, dann kommt es zu Wiederaufnahmeverfahren, da sämtliche Gerichte vorher von einem völlig falschen Bild ausgingen. Ob bewußt oder unbewußt, mag ich mal dahin gestellt sein lassen.
Vielleicht habe ich mich auch zu negativ dargestellt.
lg
Camper
Da ich mich besser kenne und auch mein Anwalt mich inzwischen besser kennt, glaube ich eher, dass es auf ein Wiederaufnahmeverfahren sämtlicher Gerichtsentscheidungen, egal ob straf- oder zivilrechtlich hinaus läuft.
Wenn neue Tatsachen erst jetzt bekannt sind, dann kommt es zu Wiederaufnahmeverfahren, da sämtliche Gerichte vorher von einem völlig falschen Bild ausgingen. Ob bewußt oder unbewußt, mag ich mal dahin gestellt sein lassen.
Vielleicht habe ich mich auch zu negativ dargestellt.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.