30-03-2012, 12:47
(30-03-2012, 11:27)Absurdistan schrieb: .... solange der Unterhalt nicht berechnet ist das ich den Mindestunterhalt von 225 Euro zahle.Die Maximalforderung, die euphemistisch als "Berechnung" bezeichnet wird , ist typisch und normaler Usus.
(30-03-2012, 11:27)Absurdistan schrieb: Das ist erstens nur mit harten Einschnitten möglich und 2. denke ich das ich nach der Berechnung nicht zahlungsfähig bin.Auf eine faire "Berechnung" kannst du in diesem Staat nicht rechnen - bei dem Beistand kaum und bei Gericht seltenst. Da wird dann eben einfach fiktiv unterstellt.
Wirksam schützen kann man sich bei beengten finanziellen Verhältnissen nur mit einer sozialrechtlichen Vergleichberechnung und einem sofortigen H4-Antrag, [evtl. in Verbindung mit befristeter Teil-Titulierung je nach Situation] damit man im Falle späterer Verurteilung mit evtl. Einkommen aufrechnen kann. Ein amtlicher Armutsbescheid kann in einigen Fällen tatsächlich vor einer Titulierung schützen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #