30-03-2012, 15:17
Schriftverkehr erster Teil:
Sehr geehrter Herr Kollege,
nach Rücksprache mit dem Mandanten erklärt dieser, dass er bereit sei auf Ihr Angebot einzugehen und ab 01.08.2011 monatlichen Unterhalt in Höhe von 300,00 € für seine beiden Töchter, also 150,00 € pro Kind zu zahlen.
Allerdings würde er sich verpflichten halbjährlich Auskunft über seine Einkünfte zu erteilen und dann auch gegebenenfalls den Betrag aufzustocken.
Die Haushälfte stellt sich allerdings wie folgt dar:
Auf ihr ruht derzeit eine Verbindlichkeit in Höhe von ca. 60.000,00 €. Andererseits ist diese Verbindlichkeit abgedeckt durch eine Lebensversicherung, die einen Rückkaufswert von 15.000,00 € hat, so dass tatsächlich nur offene Forderungen in Höhe von 45.000,00 € bestehen. Diese Lebensversicherung hat unser Mandant allerdings während des Zusammenlebens der Parteien mitgezahlt. Auf dieses Geld wird unser Mandant allerdings verzichten. Ebenso hat unser Mandant in guten Tagen, als die Parteien noch zusammenlebten, auch die Kosten für das Darlehen mitgetragen.
Allerdings ist unser Mandant bereit, Ihrer Mandantin die Haushälfte zu überlassen, mit der Maßgabe, dass damit alle rückständigen Unterhaltsschulden erledigt sind.
Dies ist für unseren Mandanten die einzige Lösung, sich auf diesen Vergleichsvorschlag einzulassen. Es ist ihm keinesfalls möglich, weitere 3.600,00 € aufzubringen, zur Herauszahlung auf die Unterhaltsrückstände.
Ihre Partei mag diesen Vergleichsvorschlag überdenken, der zumindest für einige Zeit wieder Ruhe in die Angelegenheit bringen würde.
Wir sehen Ihrer Rückäußerung mit Interesse entgegen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwältin
Amtsgericht Westerburg
Beschluss
In der Bewährungssache gegen Nappo, Verurteilter
wegen Unterhaltspflichtverletzung
1) Die Bewährungszeit beträgt 3 Jahre.
2) Der Angeklagte hat nach besten Kräften laufenden und rückständigen Unterhalt zu leisten.
Dazu hat er sich intensiv um eine Arbeit zu bemühen, die ihn zur Unterhaltszahlung leistungsfähig macht.
Auf individuelle Anforderung des Gerichts hat er seine Bemühungen dazu zu belegen. Monatlich werden mindestens 10 ernsthafte Bewerbungen erwartet.
Hat er binnen 3 Monaten keine entsprechende Arbeit gefunden, hat er monatlich 40 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.
Westerburg, den 15.06.2011 gez XX, Richter am Amtsgericht
13.10.2011, Amtsgericht Westerburg
Sehr geehrter Herr Nappo,
in der Bewährungssache gegen X
werden Sie aufgefordert binnen einer Woche darzulegen und zu belegen, wie sich Ihre aktuelle berufliche und finanzielle Situation darstellt.
Mit freundlichen Grüßen gez. XX, Richter am Amtsgericht
Auf Anordnung: Justizhauptsekretärin
17.10.2011
Unterhalt/Bewährungssache
I.
Der Unterzeichner leistet derzeit 300 € monatlichen Unterhalt gemäß dem Schreiben der Gegenseite bzw. deren telefonischer Benachrichtigung an meine damalige Anwältin Frau RA Blaschwafel vom 25.07.2011. Siehe Anlage.
II.
Dem Unterzeichner wurde zudem das Konto gepfändet, auf dem sich ein Guthaben von 224,23 € befand. Das ist als Nachzahlung zu werten. Siehe Anlage.
III.
Beim Geschäftspartner des Unterzeichners werden derzeit 1.800 € gepfändet. Dies ist als Nachzahlung zu werten. Siehe Anlage.
Anlage:
Zu I . Einzahlungsbelege
Zu II. Kontostand des gepfändeten Kontos
Zu III. Pfändungsurkunden
Amtsgericht Westerburg
Ladung
Datum 27.03.12
Sehr geehrter Herr Nappo,
in der Bewährungssache gegen Sie
zum Anhörungstermin am: Montag, den 16.04.2012, 15:00 Uhr, Zimmer 123, 1.Stock, im Gerichtsgebäude
Zu diesem Termin werden sie hiermit geladen und gebeten, pünktlich zu erscheinen.
Es ist der Widerruf der Bewährung wegen Auflagenverstoß zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Justizhauptsekretärin
Dieses Schreiben ist automationsunterstützt erstellt und wird deshalb nicht unterschrieben oder beglaubigt.
Sehr geehrter Herr Kollege,
nach Rücksprache mit dem Mandanten erklärt dieser, dass er bereit sei auf Ihr Angebot einzugehen und ab 01.08.2011 monatlichen Unterhalt in Höhe von 300,00 € für seine beiden Töchter, also 150,00 € pro Kind zu zahlen.
Allerdings würde er sich verpflichten halbjährlich Auskunft über seine Einkünfte zu erteilen und dann auch gegebenenfalls den Betrag aufzustocken.
Die Haushälfte stellt sich allerdings wie folgt dar:
Auf ihr ruht derzeit eine Verbindlichkeit in Höhe von ca. 60.000,00 €. Andererseits ist diese Verbindlichkeit abgedeckt durch eine Lebensversicherung, die einen Rückkaufswert von 15.000,00 € hat, so dass tatsächlich nur offene Forderungen in Höhe von 45.000,00 € bestehen. Diese Lebensversicherung hat unser Mandant allerdings während des Zusammenlebens der Parteien mitgezahlt. Auf dieses Geld wird unser Mandant allerdings verzichten. Ebenso hat unser Mandant in guten Tagen, als die Parteien noch zusammenlebten, auch die Kosten für das Darlehen mitgetragen.
Allerdings ist unser Mandant bereit, Ihrer Mandantin die Haushälfte zu überlassen, mit der Maßgabe, dass damit alle rückständigen Unterhaltsschulden erledigt sind.
Dies ist für unseren Mandanten die einzige Lösung, sich auf diesen Vergleichsvorschlag einzulassen. Es ist ihm keinesfalls möglich, weitere 3.600,00 € aufzubringen, zur Herauszahlung auf die Unterhaltsrückstände.
Ihre Partei mag diesen Vergleichsvorschlag überdenken, der zumindest für einige Zeit wieder Ruhe in die Angelegenheit bringen würde.
Wir sehen Ihrer Rückäußerung mit Interesse entgegen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwältin
Amtsgericht Westerburg
Beschluss
In der Bewährungssache gegen Nappo, Verurteilter
wegen Unterhaltspflichtverletzung
1) Die Bewährungszeit beträgt 3 Jahre.
2) Der Angeklagte hat nach besten Kräften laufenden und rückständigen Unterhalt zu leisten.
Dazu hat er sich intensiv um eine Arbeit zu bemühen, die ihn zur Unterhaltszahlung leistungsfähig macht.
Auf individuelle Anforderung des Gerichts hat er seine Bemühungen dazu zu belegen. Monatlich werden mindestens 10 ernsthafte Bewerbungen erwartet.
Hat er binnen 3 Monaten keine entsprechende Arbeit gefunden, hat er monatlich 40 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.
Westerburg, den 15.06.2011 gez XX, Richter am Amtsgericht
13.10.2011, Amtsgericht Westerburg
Sehr geehrter Herr Nappo,
in der Bewährungssache gegen X
werden Sie aufgefordert binnen einer Woche darzulegen und zu belegen, wie sich Ihre aktuelle berufliche und finanzielle Situation darstellt.
Mit freundlichen Grüßen gez. XX, Richter am Amtsgericht
Auf Anordnung: Justizhauptsekretärin
17.10.2011
Unterhalt/Bewährungssache
I.
Der Unterzeichner leistet derzeit 300 € monatlichen Unterhalt gemäß dem Schreiben der Gegenseite bzw. deren telefonischer Benachrichtigung an meine damalige Anwältin Frau RA Blaschwafel vom 25.07.2011. Siehe Anlage.
II.
Dem Unterzeichner wurde zudem das Konto gepfändet, auf dem sich ein Guthaben von 224,23 € befand. Das ist als Nachzahlung zu werten. Siehe Anlage.
III.
Beim Geschäftspartner des Unterzeichners werden derzeit 1.800 € gepfändet. Dies ist als Nachzahlung zu werten. Siehe Anlage.
Anlage:
Zu I . Einzahlungsbelege
Zu II. Kontostand des gepfändeten Kontos
Zu III. Pfändungsurkunden
Amtsgericht Westerburg
Ladung
Datum 27.03.12
Sehr geehrter Herr Nappo,
in der Bewährungssache gegen Sie
zum Anhörungstermin am: Montag, den 16.04.2012, 15:00 Uhr, Zimmer 123, 1.Stock, im Gerichtsgebäude
Zu diesem Termin werden sie hiermit geladen und gebeten, pünktlich zu erscheinen.
Es ist der Widerruf der Bewährung wegen Auflagenverstoß zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Justizhauptsekretärin
Dieses Schreiben ist automationsunterstützt erstellt und wird deshalb nicht unterschrieben oder beglaubigt.