30-03-2012, 16:58
Gehe zu Deinem Jobcenter und beantrage ergänzendes ALG II.
Dann kriegst Du den titulierten Unterhalt vom Jobcenter eben zurück, wenn Dein Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt komplett zu bedienen.
Das ist jetzt kein Witz, das ist Gesetz
lg
Camper
Dann kriegst Du den titulierten Unterhalt vom Jobcenter eben zurück, wenn Dein Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt komplett zu bedienen.
Das ist jetzt kein Witz, das ist Gesetz
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.