30-03-2012, 17:31
(30-03-2012, 14:58)frederik schrieb: Das Privatinsolvenzverfahren ist parallel am Laufen.
Schlecht - niemals in Privatinsolvenz gehen, solange nicht geklärt ist, dass der laufende Unterhalt bezahlt werden kann. Der alte Titel gilt tatsächlich weiter. Spätestens mit dem 18.- Geburtstag hätte eine Abänderungsklage aber mehr Erfolg, je nach Situation der Kinder und deren Mutter. Volljährigenunterhalt berechnet sich anders und wenn sie nicht mehr privilegiert sind, sinken ihr Rang und deine Verpflichtungen deutlich ab.
(30-03-2012, 16:58)Camper1955 schrieb: Gehe zu Deinem Jobcenter und beantrage ergänzendes ALG II.
Er spricht von weiteren Kindern. Wenn da noch eine Frau im Haus ist, die auch was verdient, denn wird er mit Hinweis auf die Bedarfsgemeinschaft weggeschickt.