30-03-2012, 17:48
(30-03-2012, 17:31)p schrieb: Er spricht von weiteren Kindern. Wenn da noch eine Frau im Haus ist, die auch was verdient, denn wird er mit Hinweis auf die Bedarfsgemeinschaft weggeschickt.
Die Bedarfsgemeinschaft muss aber nicht zwingend so viel Einkommen haben, dass Grundsicherung + KDU für die ganze Bedarfsemeinschaft nach Abzug des KU gewährleistet ist.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.