30-03-2012, 18:08
(30-03-2012, 17:51)Ibykus schrieb: Dann muss ein Dienstvorgesetzter daraus Konsequenzen ziehen und die abwehrenden Einlassungen des Richters hinsichtlich der Glaubwürdigkeit hinterfragen.
Das kann ich nur mehrfach unterstreichen. Oft wird ja abfällig über Dienstaufsichtsbeschwerden gesagt "nutzt eh nichts", "formlos, fristlos, folgenlos". Für eine Einzelbeschwerde richtig, aber eine Häufung von Beschwerden über bestimmte Personen zieht durchaus unangenehme Fragen nach sich. Dazu kommts freilich nie, wenn man die Erfolglosigkeit einer Einzelbeschwerde vor Augen hat und sie deshalb sein lässt.