30-03-2012, 23:06
(30-03-2012, 22:29)frederik schrieb: SGB II interessiert hier nicht ,,,
Da irrst Du Dich aber. Ihr seid Euch gegenseitig zum Unterhalt Verpflichtet.
Familienrechtlich könnte Dein notwendiger Selbstbehalt um 10 % gesenkt werden.
Sozialrechtlich gelten alle Einkünfte, also auch das Kindergeld dass die Kinder in Eurer BG erhalten.
Und mit 1800 € Netto, Anrechnung nur von öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie 4 % Deines Bruttoeinkommens als Altersvorsorge bist Du familienrechtlich leistungsfähig.
Sozialrechtlich sowieso, weil da Schulden nicht zählen, nur das was aktuell ausgegeben werden muss. Und wie gesagt, es zählen dann alle Einkommen der BG.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.