31-03-2012, 08:37
Gegen die Richterin Simone N. vom Bezirksgericht Zürich habe ich einst Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Prozessmanipulation gestellt, in DLand direkt strafbar und in der Schweiz wird das als Amtsmissbrauch verfolgt - man braucht zum Nachweis einfach nur das Plädoyer meines Anwalts, das Prozessprotokoll und den Beschluss (Urteil) des Bezirksgerichts nebeneinander legen. Diese erste Eingabe bei de Deutschen STA wurde mit dem Hinweis darauf, dass ausländische Richter im Sinn des STGB(DE) §11 Abs.1 Pt.3 nicht nach deutschem Recht Berufsrichter oder ehrenamtlicher Richter sind; zweite Eingabe an das EJPD blieb unbeantwortet - man hat behauptet das Schreiben nie erhalten zu haben; dritte Eingabe an das EJPD, eingeschrieben mit Referenz auf die Gesetzeslage, wurde ans Obergericht Zürich weitergeleitet, darüber gabs eine Bestätigung, und ist seitdem unbearbeitet und beantwortet.
Wie geht die Schweiz damit um, wenn ihnen ans Bein gepinkelt wird ? Das ist ganz einfach: Steuersünder-CD - Schweiz will NRW-Beamte verhaften - schnellstens wird man zum "Rechtsstaat", um die eigenen Interessen zu wahren. Natürlich gehts hier ums Geld - und das ist bei so einem Schweizer, der an nichts anderes glaubt, natürlich der wundeste Punkt. Von einem höheren Standpunkt aus könnte man sagen, dass die Schweiz zuerst Kriminellen Ausländern geholfen hat, schwere Steuerstraftaten zu begehen. Als die Sache aufgeflogen ist, hat man sich mit der Aufarbeitung sehr schwer getan, bzw. versucht die Aufarbeitung zu verhindern. Und dann kommt die Rache in Form von Strafverfahren gegen die, die die Steuerstraftaten verfolgen. Jetzt ist noch spannend zu sehen, ob die Schweiz mit US-Steuerfahndern auch so umgeht ...
Wie geht die Schweiz damit um, wenn ihnen ans Bein gepinkelt wird ? Das ist ganz einfach: Steuersünder-CD - Schweiz will NRW-Beamte verhaften - schnellstens wird man zum "Rechtsstaat", um die eigenen Interessen zu wahren. Natürlich gehts hier ums Geld - und das ist bei so einem Schweizer, der an nichts anderes glaubt, natürlich der wundeste Punkt. Von einem höheren Standpunkt aus könnte man sagen, dass die Schweiz zuerst Kriminellen Ausländern geholfen hat, schwere Steuerstraftaten zu begehen. Als die Sache aufgeflogen ist, hat man sich mit der Aufarbeitung sehr schwer getan, bzw. versucht die Aufarbeitung zu verhindern. Und dann kommt die Rache in Form von Strafverfahren gegen die, die die Steuerstraftaten verfolgen. Jetzt ist noch spannend zu sehen, ob die Schweiz mit US-Steuerfahndern auch so umgeht ...
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