23-02-2009, 11:25
Der tolle Beistand hat auf seiner tollen Internetseite ein tolles Forum eingerichtet, in dem ein toller anderer Beistand folgende Thesen vertritt:
http://17653.forendienst.de/show_message...id=4743784
Die schaffen das schon, sich den Bonus zu krallen und ihre Arbeit zu vermeiden.
Ich selbst werde das anders machen: Ich verzichte auf die Anrechnung, verweise aber auf anstehende Ausgaben für Klassenfahrten und verlange, dass das Geld dafür zurückgelegt wird, damit dann keine Forderungen an mich gestellt werden - wegen Unvorhersehbarkeit und so....
Zitat:20.02.2009 11:16: RE: Kinderbonus!?!?
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Ich bleibe aber schon bei meiner o.g. Meinung. In unseren Titeln wird explizit vom Abzug des Kindergeldes gesprochen. Im Gesetz heißt es nur, dass eine Einmalzahlung geleistet wird (§66 Abs. 1 Einkomenssteuergesetz). Diese wird nicht als Kindergeld bezeichnet. Auch bei der Nichtanrechnung auf Arge- und UVG-Leistungen spricht der Gesetzgeber von der Nichtanrechnung des Kinderbonus, nicht etwa von zusätzlichem Kindergeld. Dies zeigt mir, dass der Gesetzgeber das Gesetz nicht so geschrieben hat, dass es zu seiner Begründung passt.
Außerdem handelt es sich bei dem Kinderbonus um eine Zahlung für das gesamte Jahr 2009 (§ 66). Sollte man also zu der Meinung kommen, dass dieser Bonus anzurechnen wäre, müssten meiner Meinung nach monatlich 4,17 EUR angerechnet werden. Dies läge weit unter jeder Wesentlichkeitsgrenze. Man könnte also bei der Nichtanrechnung Abänderungsklagen in Ruhe abwarten.
Aber mal schauen, was heute noch so passiert.
Grüße
Stefan
http://17653.forendienst.de/show_message...id=4743784
Die schaffen das schon, sich den Bonus zu krallen und ihre Arbeit zu vermeiden.
Ich selbst werde das anders machen: Ich verzichte auf die Anrechnung, verweise aber auf anstehende Ausgaben für Klassenfahrten und verlange, dass das Geld dafür zurückgelegt wird, damit dann keine Forderungen an mich gestellt werden - wegen Unvorhersehbarkeit und so....