31-03-2012, 11:41
(31-03-2012, 11:06)p schrieb: Ausserdem gibt es auch hohe rechtliche Schranke, Titel aufgrund fiktivem Einkommen abzuändern. Darauf fallen regelmässig Väter herein, die arbeitslos wurden, vom Titel nicht runterkommen ("mangelnde Erwerbsbemühungen"), einen Job finden und dann den Unterhalt an das neue, niedrigere Einkommen anpassen wollen. In der Urteilssammlung findest du die Entscheidungen dazu.
Ja, das Problem ist, dass mein Einkommen ja nicht niedriger geworden ist, sondern eigentlich höher.
Das Hauptproblem, und das habe ich ja schon beim OLG persönlich erfahren müssen, das die Fiktion nochmal fiktiv weitergesponnen wurde.
Also mein Einkommen, welches ich an Ort X (120 km vom Wohnort entfernt), wurde einfach fiktiv an meinem Wohnort gelegt -> Ergo: keine Fahrtkosten. Dazu kam, dass meine zusätzlichen Kinder nicht unterhaltsberechtigt wurden, der Selbstbehalt um 210 Euro gekürzt wurde (da wurde die Fiktive Geschichte plötzlich doof und man nahm die realen Mietaufwendungen obwohl es offensichtlich war, dass ich mich aufgrund meiner finanziellen Situation stark einschränken musste) und wenn dass dann nicht ausreicht, muss noch ein Nebenjob her: Fertig war das OLG - und sowas nennt man "Rechtsprechung".
Aber, und soweit ist mein Kenntnisstand, kann eine Fiktion nur greifen, wenn man sich nicht bemüht. Ich aber arbeite vollzeit habe gleichzeitig Kinder zu betreuen und zu versorgen und möchte nur eins: Die Unterhaltshöhe in einer Höhe, die ich bezahlen kann!