31-03-2012, 11:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31-03-2012, 11:49 von Camper1955.)
(31-03-2012, 11:41)frederik schrieb: Aber, und soweit ist mein Kenntnisstand, kann eine Fiktion nur greifen, wenn man sich nicht bemüht. Ich aber arbeite vollzeit habe gleichzeitig Kinder zu betreuen und zu versorgen und möchte nur eins: Die Unterhaltshöhe in einer Höhe, die ich bezahlen kann!
Dein Problem ist, dass Du mit Deiner neuen Frau in einer BG wohnst.
Anders würde es aussehen, wenn Du Dich von Deiner Frau trennst, an den Arbeitsplatz ziehst und dann zum Jobcenter gingst.
Dann hättes Du Anspruch auf jede Menge Soziallleistungen, weil der titulierte Unterhalt, sofern er richtig tituliert ist von Deinem Nettoeinkommen abgezogen würde.
Darüber hinaus auch noch Anspruch auf höhere Wohnkosten, wenn Du den Umgang mit Deinen Kindern pflegst und für jeden Tag an dem die Kinder bei Dir länger als 12 Stunden sind könntest Du noch 7,30 € bzw. 8,37 € an Mehrbedarf geltend machen. Zuzüglich der Fahrtkosten um die Kinder abzuholen bzw. wieder zurückzubringen.
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.