Ein Vater mit seinen zwei (ab)getennten Kindern zB, mit gutem Umgang und den Mindest-KU zahlend, der ist nach SGB II erst über 3K € Brutto nicht mehr bedürftig.
Wer unter diesen Bedingungen unterhalterechtlich auffällig wird, der macht grundsätzlich etwas falsch... oder will leiden und schimpfen.
Wer unter diesen Bedingungen unterhalterechtlich auffällig wird, der macht grundsätzlich etwas falsch... oder will leiden und schimpfen.