31-03-2012, 13:37
(31-03-2012, 11:59)Skipper schrieb: Sorry.
Ich verstehe das Theater nicht.
Der TO lebt in einem 4-Personenhaushalt mit seiner Frau zusammen, die nach seinen Angaben mehr als er verdient. Demnach ist von einem Mittelzufluß dieses Haushaltes von weit über 4K € auszugehen.
Und unter diesen Bedingungen soll der laufende KU für die externen Kinder nicht zahlbar sein?
Eigentlich könnte der TO froh sein, daß der KU noch nach seinem geringerem Einkommen zuvor berechnet wird.
Ja, Unterhaltsrecht kann schon recht kompliziert sein.
Also:
1. Bin ich nicht verheiratet.
2. Beziehe ich keine Geldleistungen von meiner Frau.
3. Bin ICH alleine Unterhaltspflichtig für 4 Kinder.
Nehme ich mal nur zwei Kinder an, also die "externen", so müsste ich diese aus MEINEM Einkommen "unterhalten". Soweit okay.
Bleibt trotzdem folgendes Problem:
1. Das Einkommen
2. Die berufsbedingten Aufwendungen
3. Der Selbstbehalt in Höhe von 950 Euro
Mir verbleiben, unter der Berücksichtigung, dass ich nur zwei Kindern unterhaltspflichtig bin, insgesamt 1300 Euro Verteilmasse. Dagegen steht ein Unterhaltsanspruch in Höhe von 668 Euro.
Und unter diesen 1300 Euro sind einige Aufwendungen jetzt nicht berücksichtigt, sonst wären "nur" 916 Euro da, wenn ich alle Faktoren, also auch Schulgeld meiner Kinder etc. mit einbeziehe.
Ich kann nunmal versuchen meine Frau zu verklagen, dass sie mir das alles bezahlt, aber diese Klage würde recht aussichtslos werden.
Ganz im Gegenteil:
Ich lebe zwar in einer "Bedarfsgemeinschaft" jedoch zahle ich, sowie meine Frau die notwendigen Lebenshaltungskosten gemeinsam! Miete: geteilt, Nebenkosten: geteilt usw. Ich lebe also von meinen geplanten 950 Euro Selbstbehalt (noch nicht einmal, in anbetracht der heutigen Benzinpreise) ...
Wenn mein Unterhalt, den ich für meine externen Kinder berechnet wird, hat das Einkommen meiner Lebensgefährtin nichts damit zu tun, oder irre ich mich neuerdings?
Ist Sie verpflichtet mir den finanziellen Ausgleich zu schaffen? Wäre spannend, verklagen würde ich sie dann mal spaßeshalber ...
Gruß