31-03-2012, 14:16
(31-03-2012, 14:09)r1schnecke schrieb: Ich kann nur aus meiner eigenen Erfahrung berichten.
Mein Mann hat auch 2 Kinder aus erster Ehe. Ich habe mich 13 Jahre erfolgreich gewehrt mein eigenes Einkommen anzugeben, wenn es wieder mal um eine Neuberechnung seines Kinderunterhaltes ging!
Ja, das glaube ich doch gerne. Ist auch korrekt so.
Hier, und zwar in meinem Fall, wird ja (auch in diesem Forum) plötzlich gesagt, dass *ich* aufgrund meiner Lebenspartnerin (mit der ich zwei Kinder habe), unterhaltsrechtlich den MIndestunterhalt leisten kann.
Das würde aber bei meinem Einkommen bedeuten: Mir steht ein Betrag ca. 300 Euro unterm Selbstbehalt zur Verfügung und meine im Haushalt lebende Kinder erhalten, zumindestens von mir, gar nichts. Da wäre also die Mutter plötzlich vollständig alleine barunterhaltspflichtig. (Das wäre dann ja das Bedarfsgemeinschafts Argument)
Hm ... War mir doch so, dass seit der Unterhaltsrechtsreform alle Kinder gleichermaßen berechtigt sind?
Sollte ich denn mal spaßeshalber meinen hier lebenden Kindern einen Unterhaltstitel ausstellen und die gleich zum Pfänden bei Papa schicken, damit die ihren Unterhaltsanspruch in gleicher Höhe haben? Ist das im Sinne des Gesetzgebers? Kann ich ja mal drüber nachdenken!
Gruß