31-03-2012, 15:52
Bleibt noch zu prüfen, in wie weit sich strafbar macht, wer seine bestehende Leistungsunfähigkeit nicht im Wege der Inanspruchnahme der Sozialstellen abwendet.
Dann werden diese Leistungsträger mglw. mit in die Prüfung, ob die KM selbst wegen ihrer Einkommensverhältnisse wenigstens z.T. unterhaltspflichtig ist, einbezogen.
Am Ende wird sich herausstellen, dass das ganze System in sich widersprüchlich und f.d.A. ist!
Ich überlege ernsthaft, ob eine Selbstanzeige sinnvoll sein könnte .....
Dann werden diese Leistungsträger mglw. mit in die Prüfung, ob die KM selbst wegen ihrer Einkommensverhältnisse wenigstens z.T. unterhaltspflichtig ist, einbezogen.
Am Ende wird sich herausstellen, dass das ganze System in sich widersprüchlich und f.d.A. ist!
Ich überlege ernsthaft, ob eine Selbstanzeige sinnvoll sein könnte .....