31-03-2012, 16:37
Wenn du auch Skippers Vorschlag ablehnst, bleibt es dabei, dass du dir diese LG nicht leisten kannst.
Weder das SGB noch das Familiengericht nehmen darauf Rücksicht, dass sie nichts für dich bezahlen möchte.
Das SGB zahlt dir nix, weil sie dich an sie verweisen, ohne dir eine Handhabe dafür zu geben und das Familiengericht senkt deinen SB um 20% und erklärt möglicherweise deine Ex für alleine KU-pflichtig gegenüber deinen gemeinsamen Kindern, sodass du locker für die anderen Kinder zahlen kannst.
Entweder zahlt sie dann indirekt doch oder du informierst dich schon mal über das Angebot der örtlichen Tafeln.
Weder das SGB noch das Familiengericht nehmen darauf Rücksicht, dass sie nichts für dich bezahlen möchte.
Das SGB zahlt dir nix, weil sie dich an sie verweisen, ohne dir eine Handhabe dafür zu geben und das Familiengericht senkt deinen SB um 20% und erklärt möglicherweise deine Ex für alleine KU-pflichtig gegenüber deinen gemeinsamen Kindern, sodass du locker für die anderen Kinder zahlen kannst.
Entweder zahlt sie dann indirekt doch oder du informierst dich schon mal über das Angebot der örtlichen Tafeln.