(31-03-2012, 19:04)Camper1955 schrieb: Zusätzlich bekommt er vom Jobcenter dann noch ergänzend ALG II, und davon darf er dann den Unterhalt begleichen?
Nein!
Er zahlt von seinem Einkommen den Unterhalt. Da er dann zu wenig zum Leben hat, stockt das Jobcenter sein Einkommen auf.