01-04-2012, 22:30
Nein, die Verjährungsfristen für Schulden sind viel kürzer, nur drei Jahre, regelmässige Verjährungsfrist gem. §195 BGB. Durch erneute Vollstreckungsversuche wird sie wieder gestartet, das ist richtig. Aber der zugrundeliegende vollstreckbare Titel ist "nur" 30 Jahre gültig. So lange kann das Spiel mit der Vollstreckung und Neustart getrieben werden.