01-04-2012, 22:56
Hallo Freiherr, Hallo P,
danke für Eure Antworten. Ich habe mich da wohl etwas missverständlich ausgedrückt.
es geht mir um die Suchmöglichkeiten des Jugendamtes im Ausland.
das heißt das Jugendamt könnte das ausländische Melderegister und die ausländische Rentenversicherung z.B in Österreich oder der Schweiz abfragen. natürlich sind das erstmal nur Blindabfragen, wenn das Jugendamt sonst keine weiteren Informationen hat. Aber ich denke die werden erstmal da Suchen, wo es am Wahrscheinlichsten sein könnte fündig zu werden.
und das könnte im Grenznahen Gebiet der BRD sein. zumal es da auch weniger Sprachbarrieren gibt.
nachdem ein deutscher Vollstreckungsbescheid bpw relativ leicht in Österreich vollstreckt werden kann,
ist es im Rahmen der Eu-Amtshilfe wahrscheinlich Usus auch ausländische Melde- u.Rentenegister abfragen zu können.
Über das DJuF wird in der Regel Hilfe für die Suche im Ausland vom Jugendamt angefordert. natürlich müssen die auch erstmal
einen Anhaltspunkt haben.
danke für Eure Antworten. Ich habe mich da wohl etwas missverständlich ausgedrückt.
es geht mir um die Suchmöglichkeiten des Jugendamtes im Ausland.
das heißt das Jugendamt könnte das ausländische Melderegister und die ausländische Rentenversicherung z.B in Österreich oder der Schweiz abfragen. natürlich sind das erstmal nur Blindabfragen, wenn das Jugendamt sonst keine weiteren Informationen hat. Aber ich denke die werden erstmal da Suchen, wo es am Wahrscheinlichsten sein könnte fündig zu werden.
und das könnte im Grenznahen Gebiet der BRD sein. zumal es da auch weniger Sprachbarrieren gibt.
nachdem ein deutscher Vollstreckungsbescheid bpw relativ leicht in Österreich vollstreckt werden kann,
ist es im Rahmen der Eu-Amtshilfe wahrscheinlich Usus auch ausländische Melde- u.Rentenegister abfragen zu können.
Über das DJuF wird in der Regel Hilfe für die Suche im Ausland vom Jugendamt angefordert. natürlich müssen die auch erstmal
einen Anhaltspunkt haben.