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Kampf ums Kind - Aufenthaltsbestimmungsrecht
#3
(01-04-2012, 23:25)werner500 schrieb: welche möglichkeiten habe ich als vater meine tochter zu mir holen.

- Mit Zustimmung der Mutter
- Gegen Zustimmung der Mutter, durch ein Gericht. Zum Glück besteht gemeinsame Sorge.

Vielleicht kannst du dir die Zustimmung holen? Kaufen, überzeugen?
Andernfalls musst du vor Gericht. Die Kosten sind nicht hoch, es herrscht dafür keine Anwaltspflicht. Erste Station wäre aber das Jugendamt, wo zuerst aussergerichtlich versucht werden wird, eine Einigung zu erzielen. Warst du schon im Jugendamt wegen der Sache?

Das wird nicht einfach. Zunächst solltest du mal im Forum und der faq nachlesen, was da so alles zu beachten ist.
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Nachrichten in diesem Thema
Kampf ums Kind - Aufenthaltsbestimmungsrecht - von werner500 - 01-04-2012, 23:25
RE: Kampf ums Kind - Aufenthaltsbestimmungsrecht - von p__ - 01-04-2012, 23:54
RE: Kampf ums Kind - Aufenthaltsbestimmungsrecht - von Nappo - 02-04-2012, 09:46

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