02-04-2012, 18:13
Ist schon klar, dass man ein Scheidungsverfahren nicht so einfach beschleunigen kann; ist aber das Sorgerechtsverfahren nicht auf Antrag eines Ehegatten abzutrennen? Wenn es zur Einschulung des Kindes gekommen ist, halte ich eine ABR-Entscheidung zugunsten des Vaters für noch weniger wahrscheinlich.
Wie @p schon schrieb: Die Zustimmung zu einem Wegzug wenn KM sich an den Umgangskosten beteiligt, war eine Vorentscheidung. Da läßt sich m. E. nur noch etwas ändern, wenn eine Kindeswohlgefährdung durch den Wegzug nachgewiesen werden kann.
Wie @p schon schrieb: Die Zustimmung zu einem Wegzug wenn KM sich an den Umgangskosten beteiligt, war eine Vorentscheidung. Da läßt sich m. E. nur noch etwas ändern, wenn eine Kindeswohlgefährdung durch den Wegzug nachgewiesen werden kann.
Wer nicht taktet, wird getaktet...