02-04-2012, 19:44
Wieso sollten denn die Beweggründe der KM überhaupt noch eine Rolle spielen, nachdem der KV einem Wegzug des Kindes unter der Bedingung, dass er Erleichterung bei den Umgangskosten erfährt, grundsätzlich zugestimmt hat? Kann es nicht nur noch darum gehen, ob die Situation nach Wegzug kindeswohlgefährdend ist?
Wer nicht taktet, wird getaktet...