02-04-2012, 23:36
Die Regierung ändert garantiert keinen §1612a. Bei der letzten Freibetragserhöhung waren sie laut Politikerkommentar auf Nachfrage überrascht, dass damit zwingend auch der Kindesunterhalt so stark erhöht wurde. Diesmal wird es auch so sein. In der Folgenabschätzung des Entwurfs wurde der Kindesunterhalt natürlich nicht erwähnt bzw. vergessen. Für den Bürger ist die Freibetragserhöhung rundweg positiv dargestellt. Unterhaltspflichtige scheinen nicht in die Gruppe "Bürger" zu fallen. Passender wäre zweifellos "Unfreie".
ALG II ist ein anderes Thema, bleiben wir beim Kindesunterhalt.
ALG II ist ein anderes Thema, bleiben wir beim Kindesunterhalt.