03-04-2012, 08:09
für mich ist es von unterschiedlicher Bedeutung, ob die KM weggezogen ist, um den Vater des Kindes zu entsorgen oder deswegen, weil sie dem gemeinsamen Kind einen ärztlich verschriebenen Luftkurort bieten will.
Die väterliche Zustimmung läßt keine Rückschlüsse darauf zu.
Um das gleich vorweg zu sagen: es gibt noch mehr -weniger extreme- Sachverhalte, die als Beispiel für die Notwendigkeit einer Kenntnis der Gründe des Wegzugs dienen könnten.
Die väterliche Zustimmung läßt keine Rückschlüsse darauf zu.
Um das gleich vorweg zu sagen: es gibt noch mehr -weniger extreme- Sachverhalte, die als Beispiel für die Notwendigkeit einer Kenntnis der Gründe des Wegzugs dienen könnten.