(03-04-2012, 12:38)sorglos schrieb: (...)Ich sehe in der Beweislastumkehr eine wesentliche Änderung zu früheren Vorlagen. Ein Vater soll nicht mehr begründen müssen, warum sein Sorgerecht 'dienlich' ist, die KM muß vielmehr trifftige Gründe benennen, warum die ES beider Eltern dem Kindeswohl widerspricht.
Also bleibt es auch bei der Dauerpropagandameldung, die meint "Rechte der Väter gestärkt" und verschweigt, dass ein Vater in diesem Mutti-Kulti-Land auf absehbare Zeit nicht die gleichen Menschenrechte wie eine Mutter erhalten wird. Kinder dürfen weiter von gleichberechtigten Eltern nur träumen.
Die Verfasser des Entwurfes gehen offenbar -klug und richtig- von der ES beider Eltern aus. Konsequent wäre dann allerdings, zunächst unbürokratisch mit Feststellung der Vaterschaft zu automatisieren, um dann mit Antrag nach 1671 in der Nähe zum 1666 ggf. anders zu regeln.
Sender- bzw. 'Empfängerhorizont' (nach DFGT) ist dafür offenbar noch zu eng.
Laßt uns diese Horizonte ändern! Was spricht dagegen, einen geänderten Entwurf an die Entscheidungsträger zu verschicken, der, auch mit Verweis auf die UN-KRK, an den hervorgehobenen Satz anknüpft.