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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
#13
(03-04-2012, 13:46)Skipper schrieb: Ich sehe in der Beweislastumkehr eine wesentliche Änderung zu früheren Vorlagen. Ein Vater soll nicht mehr begründen müssen, warum sein Sorgerecht 'dienlich' ist, die KM muß vielmehr trifftige Gründe benennen, warum die ES beider Eltern dem Kindeswohl widerspricht.
ach Du meine Güte!
Wo bitte ist denn eine "Beweislastumkehr"?

Schon früher galt nach der verfgerichtlichen Regelung:
1. gefordert ist ein niedrigschwelliger Zugang zum gemSR!
2. Die gemS entspricht grundsätzlich dem Kindeswohl (das liest man übrigens in den meisten mir bekannten Urteilsbegründungen, mit denen der SR-Antrag des Vaters abgewiesen wurde!!!).
3. nicht jede Kommunikationsstörung widerspricht dem Kindeswohl!
4. man war sogar so frechdreist, den nichtehelichen Vater mit § 1671 BGB gleichzustellen und nach dortigen Voraussetzungen die Überstragung des SR zu prüfen!

skipper schrieb:Die Verfasser des Entwurfes gehen offenbar -klug und richtig- von der ES beider Eltern aus.
Das tun sie eben nicht!
Jedenfalls nicht mehr und nicht weniger als vor diesem unglücklichen Entwurf!

Denn -wie Du richtig erkannt hast-
skipper schrieb:Konsequent wäre dann allerdings, zunächst unbürokratisch mit Feststellung der Vaterschaft zu automatisieren, um dann mit Antrag nach 1671 in der Nähe zum 1666 ggf. anders zu regeln.
hätte man dann anders formulieren müssen und leicht anders formulieren können!

"Es war nichts Anderes im Sinne von 'Mehr für Väter' zu erwarten gewesen" ist doch letztlich nur ein argumentativer Offenbarungseid!

Nichts hat sich mit diesem Entwurf geändert!
Er erfordert -wie schon früher- eine Kindeswohlprüfung, wenn die Mutter widerspricht.
Und damit wird der familiengerichtlichen Willkür und Mütterfreundlichkeit weiterhin Tür und Tor geöffnet.

Denn die 'neuen Grundsätze', die P oben hervor hebt, sind nicht neu!
Es wird das formuliert, was schon vorher Konsens war!
Um die sich daheraus weiterhin ergebenden Probleme zu ändern, hätte es keiner anderen Worte bedurft, sondern eines eindeutigen SR von Geburt an!

Ich habe nichts anderes erwartet. Natürlich: die Hoffnung stirbt immer zuletzt!
Aber ich lasse mich auch nicht verschaukeln, nur um feststellen zu können:
"Siehste! Ein Wenig haben wir Väter doch erreicht!"

Nichts ist erreicht!
Und wir Väter haben außer Zaunegger auf allen Ebenen versagt. Die GgSeite (VAMV & Co.) hat sich stattdessen durchgesetzt (auch, wenn sie das aus Klugheit vermeiden zu betonen)!

Skipper schrieb:Laßt uns diese Horizonte ändern!
Lieber Skipper,
alles was Du mit diesen Worten beginnst zu fordern endet damit, dass ANDERE arbeiten während Du nur die Früchte zu ernten beabsichtigst.

Leg' einen 'Entwurf' vor!
Wir verschicken ihn dann!



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RE: 1626a BGB - Entscheidung in Straßburg zum Sorgerecht nichtehelicher Väter - von Ibykus - 03-04-2012, 14:49

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