04-04-2012, 11:19
So : Rundumschlag !
Gestern habe ich nach Sichtung aller Unterlagen nochmal bemerkt, wie das Jugendamt in Form von 2 (!) 30-jährigen Blondchen mich verarscht.
Das ergab dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde und weiterhin, dass ich mit diesen Personen keine Gespräche mehr führen werde und eine andere Zuordnung verlange. (Obwohl das ja nichts bringt- Sind eh alle Gleich)
So. Gerade habe ich durch einen kleinen Trick^^ ein Schriftstück meiner Anwältin bekommen - nochmals zur Bestätigung. In diesem Brief schrieb der Anwalt der Gegenseite (der Tyxp ist der Knaller!) :
Zitat :" kann ich Ihnen gerne bestätignen, dass er von dem zunächst angegebenen Unterhaltsbetrag abgerückt ist und nunmehr mitgeteilt hat, dass Frau XXX nur noch mit einem Unterhaltsbetrag von 150 € pro Kind einverstanden ist unter der Voraussetzung, dass sie einen Einmalbetrag von 3.600 € für den rückständigen Unterhalt erhält. Weitere Voraussetzung für diese Unterhaltsregelung war, dass Sie keinen Anspruch auf Umgang mit den Kindern mehr haben sollten.
Frage : Kann man diesen Brandstifter bei der Kammer anzeigen ! Das ist nämlich der nächste auf meiner Liste!
Gestern habe ich nach Sichtung aller Unterlagen nochmal bemerkt, wie das Jugendamt in Form von 2 (!) 30-jährigen Blondchen mich verarscht.
Das ergab dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde und weiterhin, dass ich mit diesen Personen keine Gespräche mehr führen werde und eine andere Zuordnung verlange. (Obwohl das ja nichts bringt- Sind eh alle Gleich)
So. Gerade habe ich durch einen kleinen Trick^^ ein Schriftstück meiner Anwältin bekommen - nochmals zur Bestätigung. In diesem Brief schrieb der Anwalt der Gegenseite (der Tyxp ist der Knaller!) :
Zitat :" kann ich Ihnen gerne bestätignen, dass er von dem zunächst angegebenen Unterhaltsbetrag abgerückt ist und nunmehr mitgeteilt hat, dass Frau XXX nur noch mit einem Unterhaltsbetrag von 150 € pro Kind einverstanden ist unter der Voraussetzung, dass sie einen Einmalbetrag von 3.600 € für den rückständigen Unterhalt erhält. Weitere Voraussetzung für diese Unterhaltsregelung war, dass Sie keinen Anspruch auf Umgang mit den Kindern mehr haben sollten.
Frage : Kann man diesen Brandstifter bei der Kammer anzeigen ! Das ist nämlich der nächste auf meiner Liste!