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Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel
#52
Hallo Beppo,

tja, dass werde ich Ihr wohl oder übel schreiben müssen.
Ich werde Ihr in diesem Schreiben nochmals und endgültig einen Vorschlag zur Güte
unterbreiten.
Da ich nicht weiss was die Mutter verdient und dementsprechend keine Berechnung durchführen kann,
wird mein Vorschlag zur Unterhaltszahlung sehr dürftig ausfallen.
Sollte Sie diesen Vorschlag nicht annehmen, muss ich leider die gestzlich notwendigen Schritte einleiten
und alle unterhaltsrelevanten Unterlagen anfordern müssen.

Inlusive Androhung einer Klage.


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Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 19:57
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 16-03-2012, 20:08
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von masku - 04-04-2012, 21:35
RE: Unterhalt ab 18 ; Unterlagen der Ex ; Titel - von karlma - 22-06-2012, 12:03

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