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Unterhaltsberechnung
#29
Hallo @ALL,

ich benötige nochmal Eure Hilfe. Heute haben wir das Urteil der KU-Verhandlung vom 06.03.2012 schriftlich erhalten.

Ich kopiere mal einen Absatz aus dem Urteil hier rein, und werde dazu dann unsere Fragen stellen:

"Die Umrechnung der Urkunde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in XXX vom 00.00.0000 (UR.Nr. 000/1999) ergibt, dass der Antragsgegner gem. dieser Urkunde zur Leistung
eines Kindesunterhaltes in Höhe von monatlich 245,00 €verpfiichtet ist (78,9 % von 426,00€ abzüglich 92,00 € anteiliges Kindergeld). Unter Berücksichtigung der Unterhaltsverpflichtungen des Antragsgegners hat das Gericht einen Unterhaltsanspruch des Antragstellers im Wege der Mangelfallberechnung in Höhe von 256,00 € errechnet."

Was hat das mit der Umrechnung der Unterhaltsurkunde auf sich? Wie kommen die auf 78,9%? Und wir lesen das doch richtig, dass mein Mann auf Grund dieser Umrechnung lt. Titel zu einer mtl. Zahlung von 245€ verpflichtet wäre.
Wie kann es dann sein, dass nach der Mangelfallberechnung 256€ - also 11€ mehr- rauskommen?

Also normalerweise kann ich Gesetzestexte und Urteile recht gut lesen und verstehen, da ich meine Ausbildung im Bereich des SGB (Krankenversicherung) absolviert habe. Aber hierfür bin ich zu blond und zu blöd. Blush

Ich verstehe dabei garnichts. Umrechnung, und KU nach Mangelfall höher wie lt. Titel? Könnt ihr uns da mal aufklären, was das auf sich hat?

Dann noch ne Frage zum Streitwert: Der Richter ist hingegangen, und hat für das komplette Jahr 2012 als Streiwert den von ihm errechneten Unterhalt angesetzt. Wir haben ja Zahlungen geleistet, in der alten Höhe, und nicht in der neuen Höhe, Urteil haben wir ja auch erst heute erhalten. Mit welcher Begründung kann der Richter denn den von ihm errechneten Unterhalt X12 nehmen und als Streitwert festlegen?

Rein theoretisch könnte es ja sein, dass wir keine Berufung einlegen und die Differenz einfach nachbezahlen (was wir nicht tun werden - nur mal hypothetisch angenommen). Dann wäre es doch nur um die Differenz für die Monate Januar bis April 2012 gegangen, weil wir ja dann ab Mai 2012 den neu errechneten Unterhalt bezahlen würden.
Es wäre ja somit kein Streitfall mehr vorhanden.
Wieso also KU X12? Verstehen wir auch nicht. Gibt es dafür irgendwelche Vorgaben oder Richtlinien?

Dann stand noch im Urteil: "4. Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet."

Bedeutet dass jetzt, dass wir verpflichtet sind, ab sofort den vom Richter neu errechneten KU zu zahlen, auch wenn wir in Berufung gehen?

Was passiert, wenn wir weiterhin nur die alte Höhe bezahlen, bis die Berufung vorbei ist? Kann die (H)EXE dann die Zwangsvollstreckung aus dem alten Titel herbeiführen, oder geht das nicht mehr, weil der Titel mit dem Urteil abgeändert wurde?

Wir haben nämlich die Befürchtung, wenn wir jetzt die neue Höhe zahlen, und in der Berufung ein niedrigerer Betrag rauskommt, wir das Geld nicht mehr wiedersehen, weil die KM das Geld bereits ausgegeben hat.
Wäre hier ein Zusatz bei der Überweisung "ZAHLUNG UNTER VORBEHALT" sinnvoll? Hätte eine Berufung keine "aufschiebende Wirkung"?

Ich hoffe, Ihr haltet uns nicht für vollkommen verblödet, aber so langsam blicken wir beim Unterhaltsrecht echt nicht mehr durch. Jede Woche bekommen wir neue Begriffe und Vorgaben um die Ohren geschmissen, verlieren langsam vollkommen den Überblick.

Und unser Anwalt ist die allerletzte Pfeife! Habe zum Glück für nächste Woche den nächsten Termin bei neuer Anwältin!

Aber bis dahin wüsste ich schon gerne, was das mit den o.g. Sachverhalten auf sich hat.

Würden uns sehr über Antwort freuen.

LG, Familienmensch. Heart
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