05-04-2012, 14:49
(05-04-2012, 13:53)Eifelaner schrieb: Eigentlich dürfte es aber doch nur um den strittigen Teil gehen, da ja ein Teil des Mindestkindesunterhaltes gezahlt wird.
Korrekt. Was der Richter da geliefert hat, muss eine sofortige Streitwertbeschwerde zur Folge haben. Dass der eigene Anwalt so etwas nicht von selbst macht, ist schon ein Skandal für sich. Dass eine Pflicht für solche Parasiten eingeführt wurde, werde ich niemals hinnehmen.
Prüft mal, ob sie nach §68 GKG zulässig ist und legt sie dann baldmöglichst ein.