05-04-2012, 16:17
Noch etwas gibt es zu bedenken: wenn der höhere Unterhalt bezahlt wird, ist damit der Beweis erbracht, das der Pflichtige diesen leisten kann.
Ich würde den Unterhalt in bisheriger Höhe weiter bezahlen - die Differenz wird dann eben als Schulden auflaufen. Ob jetzt verschuldet oder später- dann lieber später.....
Austriake
Ich würde den Unterhalt in bisheriger Höhe weiter bezahlen - die Differenz wird dann eben als Schulden auflaufen. Ob jetzt verschuldet oder später- dann lieber später.....
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1