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Kreditkartenkonto als Gehaltskonto
#1
Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass konstruiere ich mal einen Fall zusammen. Unterhaltspflichtiger sitzt (noch) in Deutschland, arbeitet für eine US-amerikanische Firma als deren zweiter Angestellter in Deutschland. Der erste ist über eine weitere Konzerntochter dieser US-Firma angestellt, damit er einen deutschen Vertrag hat. Unser Pflichtiger allerdings legt gar keinen Wert auf einen deutschen Anstellungsvertrag, sondern würde eine Entlohnung am Stammsitz des Unternehmens in Texas bevorzugen. Konto in Houston eröffnen, Kreditkarte ausstellen lassen und damit überall auf der Welt sein Geld abholen.
So weit bekannt, muss der US-Arbeitgeber in den USA keine Lohn- oder Einkommenssteuer direkt vom Gehalt abführen, sondern überlässt dies seinem Arbeitnehmer, wie er mit der US-Finanzbehörde klar kommt. Das zu erwartende Gehalt wird bei 100.000 bis 125.000 US-Dollar per anno liegen (alternativ wäre denkbar, einen Teil des Gehalts in einen US-Rentenfonds o.ä. direkt vom Arbeitgeber einzahlen zu lassen- in den USA nicht ungewöhnlich).

Der Pflichtige lebt dann in Deutschland formal von den Zuwendungen Dritter; bezahlt seine Einkommenssteuer in den USA wie es sich gehört und ist in Deutschland nicht mehr pfändbar. Oder gibt es hier einen Denkfehler?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Kreditkartenkonto als Gehaltskonto - von Austriake - 05-04-2012, 16:31

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